Reinhard Hillebrand Rechtsanwalt

IV.Von Restauration, Revolution und Reaktion bis 1870

 

Die Einwohnerzahl Spandaus steigerte sich von 4.832 im Jahre 1819 auf 7.480 im Jahre 1849 und überschritt 1855 die Schwelle von 10.000 Personen. Nach dem Ende der napoléonischen Kriege im Jahre 1815 und bis zur Revolution 1848 blieb gemäß dem Willen der Könige Friedrich Wilhelm III. (1770-1840) und Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) eine Beteiligung des Volkes an öffentlichen Angelegenheiten in Preußen aus, während die Industrialisierung sowohl den Staat als auch jeden einzelnen Menschen mit Chancen und Risiken konfrontierte. Der Adel sah sich in seiner führenden gesellschaftlichen Stellung der Konkurrenz durch das Bürgertum ausgesetzt.  In der Revolution von 1848 konnte sich die Demokratiebewegung in Preußen nicht durchsetzen, und die Hohenzollern retteten ihre Macht für weitere sieben Jahrzehnte. Otto von Bismarck (1815-1898) hielt von 1862 bis 1890 die Leitung des Staates in seiner Hand und erreichte nach den Kriegen von 1864, 1866 und 1870/1871 die Gründung des Deutschen Reiches. Aus der Reihe der Spandauer Bürgermeister ragte Referendar a.D. Dr.Eduard Zimmermann (1811-1880) heraus, der seit 1839 für die Geschicke der Stadt verantwortlich war, im Jahre 1848 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, wegen seiner demokratischen Gesinnung verfolgt und verurteilt, im englischen Exil Rechtsanwalt wurde und den letzten Lebensabschnitt in Berlin verbrachte. Das Zeitalter der Eisenbahn begann in Spandau im Jahre 1846.  Das Revolutionsjahr 1848 verlief in Spandau ruhiger als andernorts und im Gegenteil machte in der Stadt frühzeitig die konservative Richtung auf sich aufmerksam. Am 23.März 1848 gab es einen Auflauf in der Stadt, für den Generalmajor Leopold von Gerlach (1790-1861) Augenzeuge war,  und zwar gegen Bürgermeister Dr.Zimmermann und die von ihm vertretenen deutschen Farben Schwarz-Rot-Gold; die Spandauer riefen: „Wir wollen kein Deutschland, wir wollen keine Freiheit, wir sind frei genug, fort mit der falschen Fahne, schrien sie wild durcheinander und drohten den Bürgermeister zu hängen“. Die Befreiung von Professor Gottfried Kinkel (1815-1882) aus dem Zuchthaus im Jahre 1850 durch den Studenten Carl Schurz (1829-1906) verhalf Spandau zu einem dauernden Platz in den Geschichtsbüchern. Das Drei-Klassen-Wahlrecht, das seit 1849 für den Landtag galt und das Besitzbürgertum bevorzugte, wurde 1853 auch für die Stadtverordnetenversammlung eingeführt und bis 1918 nicht geändert. Die Rüstungsindustrie wurde in Spandau ausgebaut, dessen Festungsanlagen noch einmal verstärkt wurden.

 

 

Der Leiter des Stadtgerichts Spandau erhielt 1814 den Titel Direktor. Das Amt bekam 1816 E.J.G.A.Jahn aus Pritzwalk, der bereits nach sieben Wochen nach Potsdam versetzt wurde. Ihm folgte Ende 1818 der bisherige Assessor Carl Wilhelm Heinrich Kolbe, der im Alter von 45 Jahren am 24.Dezember 1830 in Spandau starb und durch Karl Christian Hesse abgelöst wurde, der zuvor Amtmann des Justizamtes Spandau gewesen war. Eine Erweiterung seiner Zuständigkeit erfuhr das Stadtgericht Spandau, indem zur Jahreswende 1842/1843 das Justizamt Spandau, welches in den letzten drei Jahrhunderten die Jurisdiktion in der näheren Umgebung der Stadt Spandau ausgeübt hatte, aufgelöst und mit dem Stadtgericht zusammengelegt wurde, welches die Bezeichnung Land- und Stadtgericht bekam und zu dessen Direktor Karl Christian Hesse ernannt wurde. Eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Spandau wurde 1848 das bisherige Stadtgericht Nauen. Von 1841 bis 1851 war das Spandauer Hochgericht, wo 1844 der Königsattentäter Ludwig Tschech unter dem Beil starb, auch für Hinrichtungen aus den Gerichtsbezirken Berlin und Potsdam zuständig; seit 1851 fanden in Preußen Hinrichtungen innerhalb von Gefängnismauern statt. Änderungen des Verfahrensrechts kamen in Preußen zähflüssig in Gang; 1833 wurde wieder der Grundsatz der mündlichen Verhandlung in Zivilverfahren eingeführt, 1846 wurde für das Kammergericht und das Berliner Kriminalgericht ein vereinfachtes mündliches und öffentliches Verfahren für Strafsachen geschaffen, und 1847 wurde die Öffentlichkeit der Verhandlung von Straf- und Zivilverfahren für das gesamte Land angeordnet. Der Sitz des Gerichts war weiterhin das Gebäude des Rathauses, dessen Neubau an alter Stelle am 3.August 1818 eingeweiht wurde, nachdem der aus den Jahren 1726 bis 1731 stammende Vorgängerbau durch die Beschießung der Stadt im Frühjahr 1813 beschädigt worden war und im Frühjahr 1817 abgerissen werden mußte.

  

 

Die anwaltslose Zeit in Spandau näherte sich nach mehr als einem Jahrhundert ihrem Ende. Im Bezirk des Kammergerichts waren 1815 insgesamt 59 Justizkommissare zugelassen, und zwar 31 am Kammergericht, 17 am Stadtgericht Berlin, vier in Brandenburg, je zwei in Potsdam und Prenzlau sowie je einer in Dahme, Perleberg und Schwedt. Die allgemeine Lage der preußischen Anwaltschaft hatte in dieser Epoche zwei Gesichter. Sie wurde gekennzeichnet durch eine niedrigere soziale Stellung gegenüber den übrigen Juristen einerseits und durch eine bessere materielle Ausstattung andererseits. Justizkommissar in Preußen zu werden, war das unvermeidliche Ende jeder Karriere im Gerichtswesen, aber es war ebenso der unaufhaltsame Aufstieg zum Wohlstand. Nach den Worten des Berliner Professors Eduard Gans (1797-1839) wurde ein Justizkommissar „in der Hierarchie als juristisch todt angesehen“. Durch die Begrenzung der Zulassungszahlen für Anwälte und Notare war dagegen das Einkommen gesichert. Die Bevorzugung einer geistigen Weiterentwicklung im privaten Rahmen anstatt einer Verwicklung in das öffentliche Leben ist auch für die Mehrheit der Justizkommissare im Vormärz zu beobachten. In Preußen gab es im Jahre 1828 lediglich rund 1.000 Justizkommissare, Advokaten und Notare, im Jahre 1838 insgesamt 1.629. Der Anwaltsberuf drängte sich für diejenigen Juristen auf, die nicht jahrelang ohne Einkommen auf eine feste Anstellung im Richterdienst warten wollten oder konnten. Viele langjährige Richter wechselten für ihr späteres Berufsleben von ihrer bisherigen Laufbahn in eine Stellung als Anwalt über, um sich finanziell zu verbessern. Eine Aufwertung ihrer Tätigkeit erfuhren die Anwälte, nachdem sie seit der Wiedereinführung des Verhandlungsgrundsatzes im Zivilprozeß im Jahre 1833 eine selbständigere Stellung gegenüber der Richterbank einnehmen konnten. Mit Verordnung von 1843 wurde allen Justizkommissaren, auch soweit sie lediglich an einem Untergericht zugelassen waren, die Erlaubnis erteilt, Schriftsätze unter Anbringung von Datum, Unterschrift und Dienstsiegel auch an Obergerichten einzureichen. Durch Verordnung von 1846 wurde lediglich das Obertribunal ausgenommen, an dem alleine die dort zugelassenen Anwälte tätig werden durften; eine Privilegierung der Anwälte am Revisionsgericht, die bis in die Gegenwart hinein unverändert geblieben ist. Für die Tätigkeit der Notare wurde mit dem Gesetz über das Verfahren bei Aufnahme von Notariats-Instrumenten von 1845 eine neue Regelung geschaffen. Die seit mehr als einem Jahrhundert verfolgten Bestrebungen, Qualität und Ansehen des Anwaltsstandes zu heben, hatten erkennbaren Erfolg, wie sich in dem Plan der Einführung eines allgemeinen Anwaltszwanges vor Gericht und der durch Verordnung von 1847 verwirklichten Gründung eines Ehrenrates zur Ahndung von Amtspflichtverstößen der Justizkommissare, Advokaten und Notare zeigte. Im Rang hatten sich die Justizkommissare zu bescheiden; im Jahre 1818 wurde durch den Justizminister verordnet, „daß die Justizkommissarien im Amte nach dem jüngsten Assessor des Gerichts, bei welchem sie die Justiz-Kommissariats-Praxis ausüben, in allen nicht amtlichen Beziehungen des bürgerlichen Lebens aber mit den Assessoren nach der Anziennität ihrer Patente rangiren.“ Seit 1835 konnte an Rechtsanwälte nach zehn bis fünfzehn Dienstjahren der Titel „Justizrat“ vergeben werden. Das Ansehen der Anwaltschaft war in diesen Jahrzehnten wie niemals vorher gestiegen. Anwälte wurden gerühmt, in ihrer Tätigkeit, wie es der Dichter und Kammergerichtsrat E.T.A.Hoffmann (1776-1822) in seiner Erzählung „Meister Johannes Wacht“ ausdrückte, „durch besondere Sagazität, durch besondern Scharfblick und Geschicklichkeit die verworrensten Karten entwickelt, die geheimsten Dinge ans Tageslicht gebracht“ zu haben. Es wurde vorgeschlagen, nur Assessoren, die ihre Prüfung mit „gut“ bestanden hatten, zur Advokatur zuzulassen, weil diese noch mehr als der Richterberuf, dem die restlichen Juristen mit schlechteren Examen überantwortet werden sollten, die Befähigung zum selbständigen Arbeiten erfordere. Ihr Ruf, gebührenschneiderisch tätig zu sein, blieb den Anwälten weitgehend erhalten. Sämtliche in eine öffentlichkeitswirksame Richtung gehenden Anstrengungen der Anwaltschaft wurden vom Justizministerium strikt abgelehnt; dies einte die Richter in der Zeit des Vormärz mit den Anwälten. Politische Interessen zu haben, wurde auch nur wenigen Justizkommissaren nachgesagt. Auf Anwälte, die ihre Gedanken über einen Zusammenschluß des Standes nicht für sich behielten, wurde durch die Regierung Druck ausgeübt. Allen preußischen Justizkommissaren wurde durch den Justizminister die Teilnahme an einer 1844 nach Mainz einberufenen Versammlung deutscher Anwälte verboten, die sich der Rechtsvereinheitlichung in Deutschland zu widmen beabsichtigte, weil darin eine unzulässige politische Betätigung zu erblicken sei.

 

Mehr als ein Jahrhundert lang waren Anwälte seit den Reformen Friedrich Wilhelms I. in vielen Ortschaften der Mark Brandenburg nicht ansässig, bis nach 1815 der Anstieg der Bevölkerungszahlen und die Stellenversorgung von Bewerbern die Justizverwaltung wieder zur Ernennung von Anwälten in einer Reihe von Städten der Provinz bewegen konnten.

 

Zuerst versuchte die Regierung mit der Zulassung von Richtern zur Anwaltstätigkeit auszukommen. Von 1821 bis 1828 wurde einigen Richtern in ländlichen Gegenden des Kammergerichtsbezirks die Ausübung der Anwaltschaft in benachbarten Gerichtssprengeln erlaubt, bis der Mißbrauch überhand nahm. Dann wurde Justizkommissaren in der Nähe von Spandau die Erweiterung ihres Tätigkeitsgebietes auf Untergerichte des Havellandes eingeräumt; von 1815 bis 1822 Ernst Stöpel in Potsdam, von 1817 bis 1840 Georg Heinrich Leopold Krüger in Brandenburg/Havel und von 1828 bis 1832 Julius Heinrich Wilhelm Sabarth in Rathenow sowie anschließend dessen Nachfolger Emanuel Samuel Marcus. Endlich wurde Spandau im Jahre 1824 eine eigene Anwaltsstelle zugewiesen. Erster Anwalt mit Sitz in Spandau wurde der bisherige Stadtsyndikus Karl Guticke, der die Ernennung zum Justiz-Commissarius „bei den dortigen Gerichten und den benachbarten Untergerichten“ erhielt und dem 1831 auch das Notariat übertragen wurde. Ihm wurde 1834 zusätzlich „die Prozeß-Praxis bei sämmtlichen Gerichten des osthavelländischen Kreises, mit Ausnahme der Praxis bei den Gerichten zu Potsdam“ gestattet. Karl Guticke starb Mitte 1835. Nach seinem Tode wurde im gleichen Jahr der Assessor am Land- und Stadtgericht Brandenburg Karl Friedrich Wilhelm Salzmann nach kurzer richterlicher Tätigkeit zum Justizkommissar „bei den Untergerichten des Osthavelländischen Kreises, mit Ausnahme derer in Potsdam“ mit Sitz in Spandau ernannt. Salzmann wurde 1838 zum Notariat zugelassen sowie „auch zur Praxis bei dem Königl. Stadtgericht zu Charlottenburg verstattet“. Er war zudem von 1840 bis 1842 erster Agent der im Jahre 1839 gegründeten Colonia Feuerversicherung in Spandau. Justizkommissar und Notar Salzmann starb im Alter von 44 Jahren am 6.April 1846 in Spandau. Im Jahre 1842 wurde zusätzlich Justizkommissar Neumann aus Oranienburg zur Prozeßpraxis an den Spandauer Gerichten zugelassen. Nach dem Tode von Salzmann kam 1846 Justizkommissar und Notar Eduard Muth aus Zehdenick nach Spandau, der mit Ausnahme von Potsdam an den Gerichten des Osthavelländischen Kreises und am Stadtgericht Charlottenburg zugelassen wurde. Er war einer von nicht mehr als 93 Justizkommissaren, die es im Sommer 1847 im Kammergerichtsbezirk gab. Einziger Justizkommissar mit Sitz in Spandau blieb Muth bis zum Jahre 1849; bis dahin wurde noch weiteren Anwälten die Befugnis erteilt, vor dem Land- und Stadtgericht Spandau aufzutreten. Im Jahre 1843 wurde über Justizkommissar Friedrich Leopold Schumacher aus Charlottenburg verlautbart, er sei „zur Praxis bei dem Land- und Stadtgericht zu Spandau widerruflich verstattet worden.“ Sitz von Schumacher blieb in den nächsten Jahren Charlottenburg, das zu dieser Zeit noch ländlichen Charakter hatte und beliebter Sommerwohnsitz der wohlhabenden Berliner war. Im Jahre 1847 wurde Assessor Johann Heinrich Friedrich Theodor Grangé „zum Justiz-Kommissarius für die Untergerichte des Ost- und Westhavelländischen Kreises, mit Ausnahme der Gerichte zu Brandenburg, sowie zum Notar im Departement des Kammergerichts“ bestellt, der seinen Sitz in Rathenow zu nehmen hatte.  

 

 

Größere Änderungen in der Justizorganisation gab es im Jahre 1849. Nachdem das Land erstmals eine geschriebene Verfassung erhalten hatte, auf die Richter und Anwälte einen Eid abzulegen hatten, wurde in diesem Jahr auch der Aufbau der Gerichte verändert. Es wurde am 1.April 1849 das Kreisgericht Spandau gegründet, das für rund 46.000 Menschen im gesamten Landkreis Osthavelland mit Ausnahme von Ketzin und Umgebung zuständig war. Zivil- und Strafverfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit (Nachlaß-, Vormundschafts- und Grundbuchsachen) waren zu bearbeiten. Zur Gerichtskommission in Nauen kamen Kommissionen in Kremmen und Fehrbellin hinzu, die von dorthin abgeordneten Richtern des Kreisgerichts Spandau verwaltet wurden. Direktor des Kreisgerichts Spandau wurde nicht der bisherige Direktor des Land- und Stadtgerichts Karl Christian Hesse, der längere Zeit krank war, in Spandau zum Kreisgerichtsrat ernannt wurde und mit 60 Jahren am 30.Juli 1851 in Spandau starb, sondern Land- und Stadtgerichtsdirektor Ludwig Holzapfel aus Mittenwalde, der 1855 von Hermann Friedrich Flaminius, 1860 von Friedrich Wilhelm Kühl, 1862 von Richard Höne und 1875 von Franz Ludwig Pescatore gefolgt wurde.  Für Strafverfahren im ganzen Land wurde 1849 das mündliche und öffentliche Verfahren eingeführt und eine Staatsanwaltschaft geschaffen. Es entstanden Schwurgerichte, die unter Beteiligung von Geschworenen über schwerere Straftaten zu urteilen hatten; für Spandau war zuerst von 1849 bis 1851 das Schwurgericht in Brandenburg/Havel und danach dasjenige am Kreisgericht Berlin zuständig, bevor 1856 ein eigenes Schwurgericht in Spandau entstand, das von 1862 bis 1879 auch für den Bezirk des Kreisgerichts Neuruppin Urteile zu fällen hatte und seinerseits bis 1879 Bestand hatte. Ende 1854 bezog das Gericht ein eigenes Gebäude in der Potsdamer Straße 34 -der heutigen Carl-Schurz-Straße 49-, das im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und danach abgerissen wurde. In der Reaktionszeit von 1849 bis 1860, in der viele Demokraten im Gefängnis saßen und die Liberalen sich Zurückhaltung auferlegten, hatte die Polizei die Obergewalt. Die Richter, insbesondere diejenigen in Beförderungsstellen, wurden verstärkt nach ihrer staatspolitischen Zuverlässigkeit ausgewählt. Seit 1861 regierte Wilhelm I. (1797-1888), der als letzter Hohenzollernfürst in erster Linie Preuße war. Von der Niederlage gegen die Staatsführung im Verfassungskonflikt von 1862 bis 1866 erholte sich der fortschrittliche Teil von Beamten- und Richterschaft ein Jahrhundert lang nicht mehr.  

 

Die Anwaltschaft blieb in das Korsett eingeschnürt, welches die Justizverwaltung bereitstellte. Der Bevölkerungszuwachs in Preußen war größer als die Erhöhung der Zahl der Anwaltsstellen. Nach den Gerichtsveränderungen im Jahre 1849 waren in Preußen 1.253 Anwaltsstellen vorhanden, davon 15 Anwälte am Obertribunal und 138 Anwälte in der Rheinprovinz. Kam im Jahre 1851 in Preußen durchschnittlich ein Anwalt auf 9.997 Einwohner, hatte sich das Verhältnis im Jahre 1879 zugunsten der Anwaltschaft auf die Zahl von einem Anwalt auf 12.218 Einwohner gesteigert. In den fünfziger Jahren wurde in Berlin, Charlottenburg, Potsdam, Spandau und anderen Städten eine Reihe von freigewordenen Anwaltsstellen nicht wieder besetzt, obwohl die Bevölkerungszahlen weiter anwuchsen. Zum 1.April 1849 wurde die Bezeichnung ‚Justizkommissar‘ durch ‚Rechtsanwalt‘ ersetzt. Die Ernennung zum Anwalt wurde immer mehr wie eine Vergünstigung angesehen. In Provinzstädten kam es zu einem Mangel an Anwälten. Seit Ende der vierziger Jahre wurden in Preußen zumeist nur noch bewährte und verdiente Richter zur Anwaltschaft zugelassen. Die Auswahl war in das freie Ermessen der Justizverwaltung gestellt; Rudolf Gneist (1816-1895) schrieb diesbezüglich: „Eine Zeit lang schien es, als solle vorzugsweise das Bedürfniß der Familie entscheiden. Die lebhafte Versicherung eines Richters, daß er mit Frau und Kindern von seinem Gehalte nicht leben könne, schien den Ausschlag zu geben... Da aber schließlich doch weder Alter, noch Verdienst, noch Kinderzahl den Entscheidungsgrund abgeben können, so blieb nichts übrig, als das rein persönliche Ermessen, Gunst oder Ungunst, Fürsprache, auch wohl politische Verdienste.“ Allgemein führten in der preußischen Beamtenschaft solche Zustände, wie auch Konservative wie General Leopold von Gerlach nicht verkannten, zu „korrupten Anstellungsgrundsätzen, die alle Ausbildung und Heranziehung tüchtiger Männer“ verhinderten. Für die begehrtesten Stellen konnte wie in absolutistischen Zeiten ausschlaggebend sein, welcher Bewerber die höchstrangigste Unterstützung hatte. Der Zulassungsengpaß verstärkte die Schattenwirtschaft in Gestalt von Winkeladvokaten, Prozeßagenten und ähnlichen Geschäftsleuten; im Jahre 1860 wurde über Berlin in einem Zeitungsbericht geschrieben, es nährten sich dort „gewiß 50 Personen durch freie Advokatur“. Seit 1849 wurde älteren Rechtsanwälten in Preußen regelmäßig nach zwanzig Berufsjahren der Titel „Justizrat“ verliehen; einzelne besonders verdiente Rechtsanwälte erhielten auch den Titel „Geheimer Justizrat“. Nach 1858 konnten die ersten ehemaligen Anhänger der Revolution in der Anwaltschaft ihre berufliche Rehabilitierung erreichen. Seitdem die Liberalen Ende der fünfziger Jahre wieder öffentlich in die politische Kampfbahn eingezogen waren, wurde Anwälten für ihre Betätigung auf diesem Feld die Eigenschaft von ‚Staatsdienern’ zum Hindernis. Im Jahre 1862 wurde vier preußischen Anwälten durch Verfügung des Justizministers untersagt, eine Kandidatur für die Landtagswahl zu übernehmen; der Protest der Anwälte führte zu einem gegen sie wegen Beleidigung des Ministers geführten Strafverfahren, das lediglich deshalb einen Freispruch der Anwälte erbrachte, weil ihnen eine Beleidigungsabsicht nicht nachgewiesen werden konnte. Im Jahre 1864 wurde Anwälten noch einmal ausdrücklich die Pflicht auferlegt, eine Genehmigung des Justizministers einzuholen, bevor sie Stadtverordnete werden konnten. In Einzelfällen wurde die Zustimmung verweigert und es wurden auch zwei Potsdamer Anwälte vom Obertribunal in einem ehrengerichtlichen Verfahren mit einer Ermahnung bestraft, weil sie ihre Wahl zu Stadtverordneten ohne Genehmigung angenommen hatten und hierin eine Verletzung ihrer Dienstpflichten gesehen wurde. Im Gegensatz zum politisch bewegten Teil der Anwälte, die um ihre Rechte kämpfen mußten, hatten die vorrangig wirtschaftlich eingestellten Mitglieder des Standes keine Neigung, die bisherigen Verhältnisse zu ändern. Der Vorschlag der einen Seite, für die „freie Advokatur“ auf die Beamteneigenschaft zu verzichten, wurde von der anderen Seite zurückgewiesen, weil es nur eine „Phrase“ sei, und die Befürchtung geäußert, die Kollegialität zum Richterstand zu verlieren sowie auf das Niveau von Gewerbetreibenden herabzusinken. Im Jahre 1861 bildete sich in Berlin ein allgemeiner preußischer Advokatenverein, um die Interessen des Berufsstandes durchsetzen zu helfen. Dem Verein gehörten im Jahre 1867 20 Rechtsanwälte aus dem Kammergerichtsbezirk, aber keine Anwälte aus Spandau an. Zum Ziel wurde in der Folgezeit erst nach längeren Diskussionen die Herstellung der anwaltlichen Unabhängigkeit und die Befreiung von staatlicher Bevormundung erhoben, die durch den Abschied von der Beamteneigenschaft erreicht werden sollte. Die Sorge um Einkommen und Ansehen wurde für nachrangig erklärt.

 

Die Bestellung von Justizkommissaren, seit 1849 Rechtsanwälten, wurde vorwiegend an den Sitzen von Kollegialgerichten in größeren Städten erlaubt, wogegen in den kleineren Orten mit Untergerichten die wirtschaftliche Grundlage schmal und das Ansehen für eine Anwaltstätigkeit gering waren. Nach der Reform der Justizorganisation im Jahre 1849 waren die an einem Appellationsgericht tätigen Anwälte üblicherweise zugleich für die Kreisgerichte des Gerichtsbezirkes zugelassen. Anläßlich der Schaffung des Kreisgerichtes wurden 1849 in Spandau, das in diesem Jahre 7.480 Einwohner hatte, vier Anwaltsstellen vorgesehen. Neben dem seit 1846 ortsansässigen Rechtsanwalt und Notar Muth wurden die drei weiteren Stellen mit Anwälten besetzt, die aus anderen Städten die Versetzung nach Spandau erhielten.

 

Die vier Anwälte, die zuerst am Kreisgericht Spandau zugelassen wurden, waren:

 

-Rechtsanwalt und Notar Eduard Muth

-Rechtsanwalt und Notar Friedrich Leopold Schumacher aus Charlottenburg

-Rechtsanwalt und Notar Ernst Friedrich Wilhelm Heinrich Goldbeck aus Berlin

-Rechtsanwalt und Notar Carl Friedrich Rudolph Jahn aus Mittenwalde

 

Für alle Anwälte scheint die Niederlassung in Spandau nicht lohnenswert gewesen zu sein, obwohl mit vier Anwaltsstellen im Kreisgerichtsbezirk auf einen Anwalt durchschnittlich 11.500 Einwohner entfielen und die Verhältnisse daher noch etwas günstiger aus Sicht der Anwälte waren als im Landesdurchschnitt.  Im Herbst 1849 kam mit Rechtsanwalt Emanuel Samuel Marcus aus Rathenow vorübergehend ein fünfter Anwalt nach Spandau mit Zulassung am Kreisgericht, jedoch bereits ein Jahr später erhielt er die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amt. Auch von den drei Neuzulassungen des Jahres 1849 hielten zwei wenig mehr als ein Jahr ihren Sitz in Spandau aufrecht. Rechtsanwalt Goldbeck, der seinen Sitz Potsdamer Straße 2 I.Etage genommen hatte, wurde im Sommer 1850 wieder nach Berlin versetzt, wo er 1858 starb. Rechtsanwalt und Notar Schumacher, der schon seit 1843 anwaltliche Tätigkeit in Spandau hatte ausüben dürfen und in Spandau sein Büro Breite Straße 17 eröffnete, wurde Ende 1850 die Entlassung aus der Anwaltschaft und gleichzeitig der Umzug mit der Notarpraxis in seine alte Heimat Charlottenburg gestattet, wo er 1856 starb. Rechtsanwalt Jahn, der seinen Sitz 1852 Charlottenstraße 26 hatte und 1855 den Titel Justizrat bekam, blieb zunächst neben Rechtsanwalt und Notar Muth einer von zwei in Spandau ansässigen Anwälten und Notaren. Muth und Jahn begannen mit dem politischen Engagement von Spandauer Rechtsanwälten; Muth war Wahlmann und Jahn war für die Konservativen Mitglied der im Herbst 1853 in ihr Amt eingeführten Stadtverordnetenversammlung. Am 8.April 1857 starb Rechtsanwalt und Notar Eduard Muth im Alter von 57 Jahren in Spandau, der fast elf Jahre lang in der Stadt tätig, im Jahre 1852 Stresow 4 und zuletzt Brückenstraße 4 ansässig gewesen war. In diese Stelle rückte kurz nach dem Tode von Muth der aus Seelow nach Spandau versetzte Rechtsanwalt und Notar Justizrat Albert Martin Julius Schulze ein, der seine Kanzlei in der Brückenstraße 4 eröffnete.

 

Zwischen 1849 und 1861 erhöhte sich die Einwohnerzahl Spandaus von 7.480 auf 11.637 Personen und werden sich auch die Verdienstmöglichkeiten der Anwälte und Notare verbessert haben. Die Justizverwaltung antwortete auf diese Entwicklung, indem ein weiterer Anwalt in den Gerichtsbezirk gesetzt wurde. Kreisrichter Karl Ludwig Wilhelm Johann Bergmann aus Oranienburg erhielt im Jahre 1861 die Anwaltszulassung am Kreisgericht Spandau und die Ernennung zum Notar im Bezirk des Kammergerichts mit Sitz in Spandau. Mit Bergmann waren erstmals seit 1850 wieder mehr als zwei Rechtsanwälte und Notare in Spandau ansässig.

 

In den Jahren zwischen 1863 und der Gründung des Kaiserreiches Anfang 1871 zeigten sich Grenzen des Wachstums. Die Einwohnerzahl Spandaus war vor allem durch die Erweiterung der Militärwerkstätten auf 17.306 Personen im Jahre 1867 gestiegen, um anschließend bis zum Jahre 1871 wieder auf 16.476 Personen zurückzugehen. Die Militärfabriken in der Stadt waren und blieben konjunkturabhängig; es war im Sommer 1866 nach dem Waffenstillstand im Krieg mit Österreich ein Produktionsstop verhängt worden.

 

Eine vierte Anwaltsstelle in Spandau wurde im Sommer 1864 eingerichtet, die lediglich bis Ende 1870 Bestand hatte. Es wurden 1864 insgesamt acht neue Stellen für Anwälte an Gerichten des Kammergerichtsbezirks geschaffen, und unter ihnen befand sich Assessor Dr.Georg Runde, der die Bestellung zum Rechtsanwalt am Kreisgericht Spandau und Notar im Kammergerichtsbezirk mit Sitz in Spandau erhielt. Er starb bereits im Alter von 38 Jahren am 26.August 1867 in Ilmenau. Die Stelle erhielt Rechtsanwalt und Notar Alexander August Schoerke aus Belgard, der im Herbst 1867 nach Spandau kam, ohne lange zu bleiben. Seinen Kanzleisitz verlegte Schoerke erst im Herbst 1868 nach Nauen und dann im Frühjahr 1869 auf eigenen Wunsch wieder zurück nach Spandau, dennoch hatte er offensichtlich Schwierigkeiten, ein genügendes Einkommen zu erzielen. Schoerke wurde Ende 1870 an seinen früheren Sitz Belgard versetzt, wo er 1875 durch Gerichtsurteil dienstentlassen wurde, und die Stelle in Spandau seitens der Justizverwaltung nicht wieder vergeben.

 

Die Zahl von drei Anwälten und Notaren in Spandau blieb bis zur Freigabe der Anwaltszulassungen im Oktober 1879 bestehen. Ein besonderes Engagement zeigte am Rande der Stadt Spandau der in Charlottenburg bzw. Berlin ansässige Rechtsanwalt und Notar Julius Lazarus (1834-1897), der Eigentümer des Gutes Amalienhof war.

 

V.Kaiserreich

 

Die Stadt Spandau nahm am kräftigen Aufschwung teil, den das gesamte Deutsche Reich während des Kaiserreiches erlebte, und der durch einige wirtschaftliche Rückschläge nicht aufgehalten wurde. Im Jahre 1880 verzeichnete Spandau 25.183 Einwohner ohne Militärpersonen, im Jahre 1910 wurden 79.402 Einwohner ohne Militärangehörige gezählt. Das Zuchthaus wurde 1872 aufgelöst. Von 1878 bis 1881 entstand das Festungsgefängnis in der Wilhelmstraße 21-24, das nach 1945 wegen der Aufnahme der in Nürnberg zu Haftstrafen verurteilten Hauptkriegsverbrecher bekannt wurde. Die Entfestigung der Stadt im Jahre 1903 schuf Platz für eine Erweiterung der bebauten Flächen. Spandau blieb Garnisonsstandort und Sitz von Heereszulieferern. Den ersten Standesbeamten gab es 1874. Errichtet wurden 1896 ein Gewerbegericht und 1905 ein Kaufmannsgericht. Bürgerliche Kräfte regierten die Stadt. Eine Schlechterstellung von Katholiken fand in den Jahren des ‚Kulturkampfes' von 1871 bis 1878 statt. Den Ruf von Staatsfeinden hatten die Anhänger der Sozialdemokratie, von denen in Spandau erstmals 1872 berichtet wurde, die von 1878 bis 1890 die Zeit des Sozialistengesetzes überstanden und die vier Jahrzehnte nach ihrem ersten Auftreten im Jahre 1912 den Triumph erlebten, infolge des gestiegenen Anteils der Arbeiterschaft an der Bevölkerung den 40jährigen Berliner Rechtsanwalt Dr.Karl Liebknecht (1871-1919) zum Abgeordneten im Spandauer Reichstagswahlkreis gewählt zu sehen.

 

 

Am 1.Oktober 1879 wurde das Kreis- durch das Amtsgericht Spandau ersetzt. Zwar wurden in Fehrbellin, Kremmen und Nauen eigenständige Amtsgerichte geschaffen, dennoch blieb das Amtsgericht Spandau weiterhin für Teile des Landkreises Osthavelland örtlich zuständig, und zwar für die Gebiete von Bötzow, Brieselang, Dallgow, Damsbrück, Falkenhagen, Ferbitz, Groß-Glienicke, Hennigsdorf, Hohenschöpping, Marwitz, Nieder-Neuendorf, Pausin, Rohrbeck, Schönwalde, Seeburg, Seegefeld, Velten und Wansdorf. In Velten wurden Gerichtstage abgehalten. Zweite Instanz in Berufungs- und Beschwerdesachen oder auch erstinstanzlich zuständig bei höheren zivilrechtlichen Streitwerten bzw. bei schwereren Straftaten war von 1879 bis 1906 das Landgericht Berlin II und von 1906 bis 1933 das Landgericht Berlin III, bis in letzterem Jahr die Zusammenlegung zu einem einzigen Berliner Landgericht erfolgte. Das Amtsgericht Spandau erbrachte seinen Beitrag zur Bekämpfung politischer Gegner der Regierung mit Hilfe der Justiz, indem Vorschriften wie z.B. ‚grober Unfug‘ entsprechend ausgelegt wurden. Die Dienstaufsicht am Amtsgericht Spandau, das ohne Direktorenposten war, führte ein Amtsgerichtsrat; mit dieser Befugnis ausgestattet waren nacheinander Julius Buchwald bis 1891, Paul Reetzke bis 1912 und Victor Birke bis 1924.  

 

Zeitweilig Richter in Spandau und jüdischer Herkunft waren während des Kaiserreichs u.a. von 1876 bis 1879 Kreisrichter Albert Mosse, der zum Oberlandesgerichtsrat in Königsberg aufstieg, und von 1906 bis 1909 Amtsrichter Dr.Paul Königsberger, welcher der einzige in Spandau tätig gewesene Richter war, dem in seinem späteren Berufsleben die Beförderung an das Reichsgericht in Leipzig glückte, wo er von 1927 bis 1935 Reichsgerichtsrat war.

 

 

Die Anwaltschaft erlebte zum 1.Oktober 1879 eine grundlegende Neuerung. War bisher die Zahl der Anwaltsstellen durch die Justizverwaltung begrenzt worden, galt seitdem der Grundsatz der freien Advokatur. Anwalt konnte in ganz Preußen werden, wer die vorgeschriebene Ausbildung durchlaufen hatte. Eine Bevormundung seitens des Staates war alleine noch durch die Vergabe von Titeln und Orden sowie durch den beschränkten Zugang zum Notariat möglich. Die Rechtsanwaltskammer Berlin, zu deren erstem Präsidenten Justizrat Rudolf Ulfert (1806-1884) gewählt wurde, entstand zum Zwecke der Selbstverwaltung der Anwaltschaft; aus Spandau waren bis 1945 keine Anwälte im Vorstand der Kammer vertreten. Die sogenannte Ehrengerichtsbarkeit der Anwälte sorgte für Selbstdisziplinierung.

 

In Spandau waren seit Anfang 1871 drei Anwälte und Notare tätig. In den folgenden Jahren zwischen 1871 und 1879 ergab sich in der Zusammensetzung der Spandauer Anwaltschaft lediglich dadurch eine Änderung, weil am 20.Juli 1873 der 60jährige Rechtsanwalt und Notar Carl Friedrich Rudolph Jahn in Spandau verstarb und im Herbst 1873 durch Rechtsanwalt und Notar Hermann Rieß aus Quedlinburg ersetzt wurde; er war der letzte Anwalt, der durch die Justizverwaltung nach Spandau versetzt wurde, und zugleich erster Anwalt jüdischen Glaubens in Spandau. Unmittelbar vor Errichtung der neuen Gerichtsorganisation am 1.Oktober 1879 waren in Spandau drei Anwaltsnotare ansässig:

 

-Rechtsanwalt und Notar Justizrat Karl Ludwig Wilhelm Johann Bergmann

-Rechtsanwalt und Notar Hermann Rieß

-Rechtsanwalt und Notar Justizrat Albert Martin Julius Schulze

 

In den darauffolgenden zwei Jahrzehnten erhöhte sich die Zahl der Spandauer Anwälte trotz der Freigabe der Zulassung nicht in höherem Maße als die Steigerung der Bevölkerungszahl in Spandau.

 

Mit dem Inkrafttreten der Gerichtsreform im Herbst 1879 erhielten die Spandauer Rechtsanwälte Bergmann, Rieß und Schulze am Landgericht Berlin II die Zulassung. Die an einem Landgericht zugelassenen Anwälte waren gleichzeitig zur Vertretung vor den Amtsgerichten des Bezirks berechtigt. Vor Amtsgerichten gab es keinen Anwaltszwang, und die Verdienstmöglichkeiten waren aufgrund der niedrigeren Streitwerte geringer als vor Land- oder Kammergericht.

 

Alle drei Anwälte waren innerhalb von drei Jahren nicht mehr in Spandau. Eine erste Änderung war der Umzug von Rechtsanwalt und Notar Rieß Ende 1879 mit seinem Kanzleisitz nach Berlin; er starb dort im Jahre 1892. Mit Bergmann, der im Sommer 1873 zum Justizrat ernannt worden war, und Schulze, der im Herbst 1877 den gleichen Titel erhalten hatte, blieben zunächst zwei Rechtsanwälte und Notare in Spandau ansässig. Bergmann starb mit 55 Jahren am 3.April 1881 in Spandau, und Schulze ging nach rund 53 Jahren Berufstätigkeit, davon fast 25 Jahre in Spandau, im Jahre 1882 in Ruhestand.

 

Die anwaltliche Beratung und Vertretung in Spandau übernahmen Vertreter des Nachwuchses. Die ersten beiden Anwälte am Amtsgericht Spandau erhielten im Jahre 1881 ihre Zulassung, und zwar im Frühjahr 1881 Rechtsanwalt Oskar Gabriel, der zuvor Assessor gewesen und im Jahre 1886 mit der Büroanschrift Markt 11 verzeichnet war, und im Sommer 1881 der in der Nachfolge von Bergmann zeitgleich zum Notar im Kammergerichtsbezirk mit Sitz in Spandau ernannte Rechtsanwalt Paul Georg Osterroht, der vorher Amtsrichter in Wollin gewesen war. Sowohl im Falle von Osterroht, der 41jährig am 19.November 1884 in Spandau starb, als auch im Falle der nächstfolgenden Niederlassung von Rechtsanwalt und Notar Fritz Neumann, der bislang Amtsrichter in Konitz gewesen war, im Frühjahr 1882 in Spandau zugelassen wurde, im Jahre  1886 Potsdamer Straße 33 ansässig und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung war, zeigte sich der zu dieser Zeit noch vorhandene Reiz für Richter zumal am Beginn ihrer Laufbahn, in den finanziell aussichtsreicher erscheinenden Anwaltsberuf überzuwechseln. Konnte es in den ersten Jahren nach 1879 wirtschaftlich vorteilhaft sein, von der Richterlaufbahn in die Anwaltschaft überzutreten, wurde später ein solcher Wechsel immer mehr zur Ausnahmeerscheinung. Hatte es zwischen 1849 und 1879 noch drei am Kreisgericht Spandau beschäftigte Richter gegeben, die in ihrem späteren Berufsleben eine Anwaltsstelle erhielten, wechselte in dem mehr als doppelt so langen Zeitraum zwischen 1879 und 1945 mit Dr.Günther Böhmer im Jahre 1927 nur noch ein Richter in die Anwaltschaft über. Die Einkommen der Richterschaft stiegen insgesamt um 40%, während eine Erhöhung der seit 1879 unveränderten Sätze der Anwaltsgebühren bis fast zum Ende des Kaiserreiches unterblieb. Die Anwälte nahmen nur durch eine Erhöhung der Streitwerte an der Hebung des Wohlstandes breiter Schichten teil, sahen sich aber auch einer zunehmenden Konkurrenzsituation innerhalb ihres Berufsstandes gegenüber. Ihrerseits waren die Anwälte durch die Beschäftigung von Angestellten in ihrem Büro ein eigenständiger Wirtschaftsfaktor. Eine Modernisierung erfuhr das Berufsleben im Kaiserreich vor allem durch Telefone, Schreibmaschinen und Automobile.

 

Rechtsanwalt und Notar Justizrat Wilhelm Andrießen war vom Frühjahr 1885 bis zu seinem Tode im Alter von 71 Jahren am 28.Dezember 1894 in Spandau tätig; im Jahre 1886 war sein Kanzleisitz Potsdamer Straße 37. Im Sommer 1891 wurde Assessor Paul Theodor Loewe (1864-1917) am Amtsgericht Spandau zugelassen, dessen erstes Büro sich in der Brückenstraße 1 befand. Im Herbst 1891 ging Rechtsanwalt Oskar Gabriel nach Berlin, wo er im Jahre 1900 starb. Innerhalb der viereinhalb Jahre von Frühjahr 1892 bis Ende 1896, in denen sich die Einwohnerschaft in Spandau ungefähr um ein Viertel erhöhte, verdoppelte sich die Zahl der Anwälte auf sechs, wogegen die Zahl der Notare vorläufig auf drei begrenzt blieb.  Durch das Hinzutreten von Rechtsanwalt und Notar Dr.Georg Baumert (1854-1930) aus Nauen im Frühjahr 1892 war die Zahl von vier Anwälten in Spandau wieder erreicht, die es zuletzt von Sommer 1864 bis Ende 1870 noch zur Zeit der staatlich verordneten Zulassungen und 1891 ein Vierteljahr lang zwischen dem Zugang von Paul Theodor Loewe und dem Umzug von Oskar Gabriel gegeben hatte. Anfang 1894 wurde Assessor Paul Lüdicke (1866-1931) in Spandau zur Anwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Dr.phil.Richard Petong (1847-1922) war von Ende 1895 bis zu seiner Übersiedlung nach Neuruppin im Herbst 1899 in Spandau ansässig. Ende 1896 trat Assessor Alfons Loewe (1868-1938) der Anwaltschaft bei.  Von Herbst 1899 bis Anfang 1902 sank nach dem Wegzug von Dr.Petong die Zahl der Anwälte noch einmal auf fünf, und noch bis Ende 1907 waren in Spandau nicht mehr als sechs Anwälte zugelassen.  

 

 

Am Schluß des Jahres 1899 waren am Amtsgericht Spandau fünf Rechtsanwälte zugelassen, von denen drei zugleich das Notaramt innehatten:

 

-Rechtsanwalt und Notar Dr.Georg Baumert

-Rechtsanwalt Alfons Loewe

-Rechtsanwalt und Notar Paul Theodor Loewe

-Rechtsanwalt Paul Lüdicke

-Rechtsanwalt und Notar Justizrat Fritz Neumann

 

Beim Landgericht Berlin oder Kammergericht zugelassene Anwälte in Spandau waren im Jahre 1900 und in den folgenden Jahren nicht vorhanden.

 

Rechtsanwalt Fritz Neumann gab zur Jahreswende 1899/1900 das Notaramt auf und die Anwaltszulassung beim Amtsgericht Spandau zurück; er wurde stattdessen in Berlin zur Anwaltschaft am Landgericht Berlin II zugelassen, wo er bis 1915 berufstätig blieb. Die freigewordene Notarstelle in Spandau wurde Rechtsanwalt Paul Lüdicke übertragen. Im Frühjahr 1900 trat Rechtsanwalt Max Freiherr von Lyncker (1855-1934), der ein halbes Jahr später auch Notar wurde, zu den am Amtsgericht Spandau zugelassenen Anwälten hinzu. Die nächste Neuzulassung war Anfang 1902 Rechtsanwalt Dr.Georg Hertzberg (1872-1942), der bis Ende März 1906 Breite Straße 32 und ab 1.April 1906 Potsdamer Straße 41 ansässig war.

 

Nur Kinder wohlhabender Eltern konnten Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte werden; verstärkter Wert wurde im Kaiserreich auf eine bis 1919 geltende Regelung gelegt, derzufolge ein standesgemäßer Unterhalt auf Jahre hinaus gesichert sein mußte, um überhaupt Referendar werden zu dürfen, denn weder Referendare noch Assessoren bekamen, wenn sie nicht bezahlte Hilfsarbeiten leisteten, vom Staat irgendein Entgelt. Assessoren waren durchschnittlich fünf Jahre Proberichter, bis ihnen eine besoldete Lebenszeitstelle übertragen wurde. Im übrigen reichte ein ‚ausreichendes‘ Examen, um eine Laufbahn zu beginnen; diese Note erhielten im zweiten Examen etwa 85-90% aller Kandidaten und nur 10-15% von ihnen bestanden ‚gut‘ oder ‚mit Auszeichnung‘. Auch wenn immer wieder Studenten oder Referendare im ersten oder zweiten Staatsexamen scheiterten, der Zustrom des Nachwuchses war gleichwohl beträchtlich. Die meisten jungen Juristen hatten keine andere Wahl, als Anwälte zu werden. Wegen des schrankenlosen Zugangs zum Anwaltsberuf wurde in Deutschland bereits vor der Jahrhundertwende, noch lauter in den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg, die „Überfüllung des Anwaltsstandes“ beklagt und wurden insbesondere von der Anwaltschaft in Großstädten, wenn auch vergeblich, Einschränkungen der Zulassung gefordert. Ein Antrag auf Einführung von Zulassungsbeschränkungen wurde vom 20.Deutschen Anwaltstag im Jahre 1911 mit 619 gegen 244 Stimmen abgelehnt, weil er unvereinbar mit dem Gedanken der freien Advokatur sei. Ungeachtet dessen wurde bis zum Ersten Weltkrieg die Forderung nach Einschränkungen der freien Zulassung immer wieder gestellt. Im Jahre 1914 wurde eine „Märkische Vereinigung zur Abwehr der Ueberfüllung des Anwaltsstandes“ mit etwa 400 Mitgliedern gegründet. Erst in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg verbreiteten sich in Preußen Anwälte in nennenswertem Umfang über die großen Städte hinaus in kleinere Ortschaften, die sich wegen der Anwaltsfülle in den Ballungsräumen zum Ausweichstandort anboten. Im Jahre 1913 wurde, wie die „Deutsche Juristen-Zeitung“ schrieb, „auch bei den kleineren und sogar den kleinsten Gerichten... jede Stelle, die nur irgendwie eine Aussicht auf eine erträgliche Existenz bietet, besetzt, so daß es für die Anwärter schon schwer hält, eine Lücke, in der sie Unterschlupf finden können, zu entdecken.“

 

Die Zulassungszahlen am Amtsgericht Spandau, die sich in fast sechs Jahren nach Anfang des Jahres 1902 nicht geändert hatten, erhöhten sich in der Zeit von Mitte 1907 bis Mitte 1914 von sechs auf dreizehn Anwälte. Dr.Hertzberg gab im Juli 1908 die Zulassung am Amtsgericht Spandau auf, um in Berlin Rechtsanwalt am Kammergericht zu werden; er kehrte 1919 nach Spandau zurück. In den Kreis der Spandauer Anwälte trat zusätzlich Ende 1907 Assessor Dr.Ismar Landsberg ein, dessen Anschrift Breite Straße 52 war.

 

 

Im Frühjahr 1908 kamen der Schweinfurter Rechtsanwalt Dr.Karl Stemmer, der sich mit Paul Lüdicke in der Breiten Straße 56 zur Berufsausübung zusammenschloß, im Herbst 1909 Assessor Alexander Kranich, der 1914 Neuendorfer Straße 16 ansässig war, sowie Ende 1909 die Assessoren Dr.Johannes Hentschel, dessen Büro 1914 Potsdamer Straße 41 war, und Hermann Leiser hinzu. Es waren nunmehr erstmals zehn Anwälte am Amtsgericht Spandau zugelassen. Rechtsanwalt Hermann Leiser siedelte nach etwas mehr als einem halben Jahr von Spandau nach Hohenschönhausen mit Zulassung am Amtsgericht Lichtenberg über; er blieb dort fast drei Jahrzehnte lang Anwalt, verlor wegen seiner ‚jüdischen‘ Abstammung 1933 das Notariat und starb 1937. Dadurch war von Sommer 1910 bis Frühjahr 1912 die Zahl der Anwälte in Spandau noch einmal auf neun gesunken, bis zwei Jahre vor dem Beginn des Ersten Weltkrieges wieder eine zweistellige Zahl erreicht war, die seitdem abgesehen von den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg zu keiner Zeit wieder unterschritten wurde.

 

Mit Sitz in Velten wurde im Frühjahr 1910 Rechtsanwalt Dr.James Loewy (1873-1943) aus Berlin am Amtsgericht Spandau zugelassen, der im Herbst des gleichen Jahres in Velten auch Notar wurde.

 

Rechtsanwalt Dr.Karl Stemmer wurde im Frühjahr 1911 zum fünften Notar in Spandau ernannt. Im April 1912 erhielt Assessor Dr.Arthur Karsen die Zulassung am Amtsgericht Spandau. Anfang 1913 wurde Assessor Hermann Sommer am Landgericht Berlin III zugelassen, der in der Kolonie Nonnendamm, die seit 1914 Siemensstadt hieß, seinen Sitz nahm und mit der Anschrift Siemensstraße 25, ab 1919 Siemensstraße 15/16, der erste Rechtsanwalt in diesem aufstrebenden Stadtteil war.

 

 

Ende 1913 wurde der zuvor in Heringen an der Grenze zwischen Hessen und Thüringen niedergelassene Rechtsanwalt Dr.Ulrich Schultze am Amtsgericht Spandau zugelassen. Im Frühjahr 1914 kam mit Assessor Arthur Hannes ein weiterer Rechtsanwalt in Spandau hinzu.

 

In der Kommunalpolitik betätigte sich der 1901 zum Justizrat ernannte Dr.Georg Baumert, der maßgeblichen Einfluß in der Stadtverordnetenversammlung hatte, und darüber hinaus auch in der Landespolitik Paul Lüdicke, der seit 1904 für die Freikonservativen im Abgeordnetenhaus saß und 1913 den Titel Justizrat bekam. Lüdicke war bis zum Jahre 1918 ein Anhänger des Drei-Klassen-Wahlrechts in Preußen. Dr.Baumert vertrat eine Baupolitik, die Mietern wenig Komfort und Vermietern viel Geld bringen sollte; wegen seiner Verdienste, zu denen die Erschließung der Villensiedlung Hakenfelde und die Ansiedlung des Johannesstiftes gehörten, wurde 1956 der Baumertweg in der Wilhelmstadt nach ihm benannt. Beide Anwälte zählten zu den Grundstückseigentümern in Spandau. Paul Lüdicke, der seine Kanzlei Breite Straße 56 hatte, war bis 1922 Eigentümer des Grundstücks Markt 4, das er an die jüdische Kaufmannsfamilie Cohn verkaufte, denen  bereits das Nachbarhaus Nr.5 gehörte, und die letzte Eigentümerin aus dieser Familie, die Witwe Gertrud Cohn, wohnte bis 1936 im Hause Markt 4, zog dann nach Charlottenburg um und verkaufte im Zuge der ‚Arisierung‘ 1939/1940 die beiden Grundstücke an Emmy Burghausen, die ein Herrenausstattungsgeschäft in der Potsdamer Straße 8 betrieb. Dr.Georg Baumert, der in der ersten Hälfte seiner Spandauer Berufsjahre mit dem Büro in der Potsdamer Straße 29 ansässig war, erwarb eine Reihe von Liegenschaften in Spandau, darunter kurz vor dem Ersten Weltkrieg das Haus Potsdamer Straße 46, wo sich auch bis zu seinem Lebensende die Kanzlei befand. 

 

 

Bis in die ersten Jahre des neuen Jahrhunderts überstieg die Zahl der am Amtsgericht Spandau zugelassenen Anwälte nicht die Zahl der am Gericht tätigen Richter. Auch in Bezug zum Anstieg der Bevölkerungszahlen in Spandau ergab sich kein überdurchschnittlicher Zuwachs der Anwaltszahlen; sowohl in der einen als auch in der anderen Hinsicht war eine ungefähre Verdreifachung zu verzeichnen. Hinter dem Anstieg der Rechtsanwaltszulassungen im Kammergerichtsbezirk blieben die Niederlassungen in Spandau noch zurück. Wenn hinsichtlich der Bevölkerung der Zeitraum zwischen 1880 und 1910 betrachtet wird, erhöhte sich die Zahl der Einwohner in Preußen auf 147%, während die Einwohnerzahl in Spandau auf 315% stieg. In der Zeit von 1880 bis 1913 erhöhte sich die Richterzahl in Preußen auf 147% und die Zahl der Richterstellen am Amtsgericht Spandau auf 200%. Der juristische Nachwuchs in Gestalt der im Bezirk des Kammergerichts tätigen Referendare wuchs auf 187%. Die Zahl der Rechtsanwälte im Kammergerichtsbezirk kletterte auf 865% des Standes zur Zeit der Freigabe der Zulassungen, dagegen erhöhte sich die Zahl der Anwälte in Spandau auf 333%. Die Notarstellen in Preußen wurden auf 181% ausgeweitet, wohingegen die Zahl der Notare in Spandau auf 250% stieg.

 

Mit dem Ersten Weltkrieg fegte von 1914 bis 1918 ein Sturmwind durch Europa, der Millionen von Menschenleben kostete und weite Gebiete des Kontinents verkrüppelte. Der Widerstand, den das Kaiserreich gegen den Kriegsausbruch leistete, war gering. 

 

 

 

Am Ende verloren nicht nur die Hohenzollern die Kaiser- und Königskrone, sondern büßte auch das deutsche Volk einen Großteil seines materiellen Besitzes und seelischen Wohlbefindens ein.

 

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